Ein Unfall auf der Kreuzung. Der andere Lenker behauptet, er hatte ebenfalls Grün. Aus einem Unfall wird schnell ein Rechtsfall. Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie unterwegs gut abgesichert. Auf der Strasse, auf dem Wasser und in der Luft.
DAS IST DRIN
Rechtsschutz im Verkehr
Ob zu Fuss oder mit dem Auto. Mit dem Zug oder mit dem E-Bike. Ganz gleich, welches Fahrzeug Sie benutzen oder wie Sie unterwegs sind – mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie stets bestens abgesichert. Denn unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern an Sie als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer. Unser Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit im Verkehr. Bis CHF 750 000.– europaweit und bis CHF 150 000.– weltweit. Und wenn Ihnen die jeweiligen Versicherungssummen nicht genügen, können Sie diese einfach auf CHF 1 500 000.– und CHF 300 000.– verdoppeln. Zum Beispiel in diesen Fällen:
Verkehrsunfall
Ihr Hintermann fährt auf Sie drauf. Und behauptet, Sie seien rückwärts gefahren.
Reparatur
Die Garage überschreitet ihren Kostenvoranschlag massiv.
Versicherung
Der Hagelschaden an Ihrem Schiff wird nicht übernommen.
Straf- und Administrativverfahren
Obwohl Sie unschuldig sind, werden Sie mit einer Busse bestraft. Und das Strassenverkehrsamt entzieht Ihnen zudem den Führerausweis.
Fussgänger und Velo
Sie werden als Fussgänger oder Fussgängerin von einem Velo angefahren.
DAS PASST GUT DAZU
Nicht nur im Strassenverkehr kann es zu Streitigkeiten kommen. Auch unter Nachbarn, mit der Vermieterin, bei der Arbeit, auf Reisen oder im Internet. Und dafür kombinieren Sie den Verkehrsrechtsschutz am besten mit unserem Privatrechtsschutz.
Ihre Vorteile
Kein Mindeststreitwert
Wählbarer Selbstbehalt
Uneingeschränkte Rechtsauskünfte am Telefon
Sofortige Hilfe an acht Standorten in der Schweiz
Vernetzung mit Rechtsanwälten in der ganzen Welt
Übernahme der Schreibgebühren bis CHF 6000.– pro Fall
Keine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit
FAQ
Im Verkehrsrechtsschutz sind Sie als Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer versichert, egal ob Sie zu Fuss, mit dem E-Bike, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen unterwegs sind. Wir verteidigen Sie zum Beispiel in einem Strafverfahren und Verfahren auf Entzug des Führerausweises nach einer Verkehrsregelverletzung, unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihres Schadens nach einem Verkehrsunfall oder in einem Streit mit dem Verkäufer Ihres Fahrzeuges.
Bei bestimmten versicherten Risiken gibt es beim Verkehrsrechtsschutz eine Wartezeit – die sogenannte Karenzfrist. Diese ist in den Allgemeinen Bedingungen unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung übersichtlich dargestellt.
Ja, auch wenn Sie vorsichtig unterwegs sind, können Sie in ein Strafverfahren oder in eine Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners verwickelt werden. Und auch, wenn Ihre eigene Unfallversicherung nicht zahlen will, sind wir für Sie da und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.
In versicherten Fällen übernehmen wir die Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes bis maximal CHF 6000.–.
Nein, Bussen dürfen wir von Gesetzes wegen nicht übernehmen.
Nein, die Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt weltweit.
Unsere online Rechtsschutzversicherung JUSTIS bietet persönliche Beratung von Mensch zu Mensch und rasche Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme. Voll digital und monatlich kündbar.