Regeln, Bussen, Rechtsfälle. Sicher unterwegs mit dem E-Bike.

Themen

  • Für E-Bikes gelten spezielle Verkehrsregeln. Welche das sind und was für welche Art von E-Bike gilt, finden Sie hier. 
  • Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit Bussen rechnen. Wir haben Ihnen die Bussgelder zu den häufigsten Vergehen zusammengestellt.
  • Ein Verkehrsrechtsschutz macht auch für E-Bikes Sinn – das zeigen unsere realen Fallbeispiele.
Welche Regeln gelten beim E-Bike-Fahren? Und was für Bussen drohen, wenn man sich nicht daran hält? Wir haben die wichtigsten E-Bike-Regeln und Bussen für Sie zusammengefasst. Ausserdem zeigen wir Ihnen anhand echter Rechtsfälle aus unserer Praxis, wieso Sie mit einem Verkehrsrechtsschutz sicher im Strassenverkehr unterwegs sind.

E-Mountainbike, Lastenfahrrad oder Fully – E-Bikes gibt es in vielen Varianten. Für das Gesetz ist vor allem die Leistung Ihres Zweirads entscheidend: Man unterscheidet nämlich zwischen «langsamen» E-Bikes bis 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und «schnellen» E-Bikes bis 1000 Watt, die maximal 45 km/h fahren. 

Je nach Art des E-Bikes gelten andere Verkehrsregeln. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für die beiden E-Bike-Arten in der Übersicht.

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Langsames E-Bike (Leicht-Motorfahrrad)
   bis 500 Watt und 25km/h
Schnelles E-Bike (Motorfahrrad)
   bis 1000 Watt und 45km/h
Mindestalter 14 Jahre 14 Jahre

Helmpflicht

nein, aber empfohlen

ja

Führerschein

Führerausweis M (Mofa) für 14- und 15-Jährige, ab 16 keine Ausweispflicht

Führerausweis M (Mofa), ab 14 Jahren

Nummernschild

nein

gelbe Nummer obligatorisch

Haftpflichtversicherung

fakultativ, aber empfohlen
(Privathaftpflicht reicht in der Regel)

obligatorisch (zuständig ist das Strassenverkehrsamt)

Beleuchtung

fest angebrachte Velobeleuchtung obligatorisch, auch bei Tag

Tagfahrlicht ist für alle E-Bikes seit dem 1.4.2022 obligatorisch,
Motorradbeleuchtung typengenehmigungspflicht

Tachopflicht nicht obligatorisch, aber empfohlen obligatorisch, bis 1.4.2027 müssen bereits in Verkehr stehende E-Bikes nachgerüstet werden
Rückspiegel fakultativ, aber empfohlen obligatorisch, links aussen
Fahren auf Radwegen

obligatorisch

obligatorisch

Fussgängerzone,
mit Hinweis «Velo gestattet»
erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger
haben Vortritt
nur mit abgestelltem Motor erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt
bei Mofaverbot Durchfahrt erlaubt Durchfahrt nur mit abgestelltem Motor erlaubt
Kindersitz/-anhänger erlaubt, max. 1 Kind im Sitz,
max. 2 Kinder im Anhänger
erlaubt, max. 1 Kind im Sitz, max. 2 Kinder im Anhänger
Transport-/Reiseanhänger Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht) Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht)
So individuell Ihr E-Bike auch ist – in Bezug auf Bussen gelten für alle motorisierten Fahrräder dieselben Regeln. Die häufigsten Vergehen und Bussgelder haben wir für Sie hier zusammengestellt:

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Verstoss
Bussgeld
Fahren ohne Licht Mindestens CHF 20.– für Fahren ohne Licht am Tag. In der Nacht kostet es bis zu CHF 60.–.
Nichtbeachtung der Helmpflicht Mindestens CHF 30.– für das Nichttragen des Velohelms.
Rotlicht überfahren CHF 60.–. Bei Rot rechts abbiegen ist nur erlaubt, wenn ein gelber Pfeil mit einem Velosymbol an der Ampel angebracht ist. 
Auf dem Trottoir fahren CHF 40.–. Nur Kinder unter 12 Jahren dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit CHF 30.–. 
E-Bike-Tuning Bis zu mehrere hundert Franken. Getunte oder frisierte E-Bikes dürfen nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Als frisiert gilt zum Beispiel ein «langsames» E-Bike, das schneller als 25 km/h fährt, oder ein «schnelles» E-Bike, das schneller als 45 km/h fährt. 
Fahren eines Trendfahrzeugs Smartwheel, Hoverboard und E-Skateboard entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften und sind daher auf öffentlichen Strassen verboten. 
Hier und da passiert es aber auch, dass man sich eine Busse einfängt, obwohl man eigentlich im Recht ist. In diesen Fällen hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wir setzen uns für Ihr Recht im Strassenverkehr ein.
Im Alltag kommt es schnell zu Streitigkeiten. Das gilt insbesondere für den Strassenverkehr. Wie schnell aus einem Unfall ein Rechtsfall werden kann – und wie unser Verkehrsrechtsschutz Sie dabei unterstützt –, zeigen unsere Fälle aus der Praxis. Die Beispiele sind übrigens alle real, nur die Namen haben wir geändert.

Tanja ist mit ihrem E-Bike in der 30er-Zone unterwegs. Plötzlich knallt es. Ein Motorradfahrer ist von links gekommen und hat sie übersehen. Tanja erleidet beim Sturz schwere Kopfverletzungen. 

Der Fall scheint eigentlich klar, die E-Bike-Fahrerin hatte Vortritt. Doch nun sagt der Motorradfahrer, Tanja sei zu schnell gefahren – und habe daher eine Mitschuld am Unfall. 

Hier hilft unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wir beraten und vertreten Sie rechtlich und sorgen dafür, dass Sie sich nach einem Unfall ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Mit dem E-Bike bei jeder Wetterlage unterwegs? Seien Sie besser vorsichtig.

Unser Kunde Tom stürzte mit seinem E-Bike wegen Glatteis am Strassenrand. Eine schmerzhafte Knieverletzung war die Folge. Nun will die Unfallversicherung nicht zahlen.

Wir unterstützen ihn dabei, seine Leistungen geltend zu machen – und nehmen ihm so wenigstens eine Sorge ab.

Online bestellen – wer macht das heute nicht? Unsere Versicherte Maria plante ihre Traumferien: einmal quer durch die Schweiz mit einem Lasten-E-Bike. 

Bestellt war das E-Bike schnell, aber leider zu spät geliefert. Denn der Velohändler konnte das E-Bike nicht rechtzeitig zu den geplanten Ferien liefern und unsere Versicherte stornierte die Bestellung.

Das E-Bike wurde nach ihren Ferien trotzdem geliefert und entsprechend retourniert. Der Onlineshop zahlte den Kaufpreis jedoch erst zurück, nachdem wir uns für Marias Recht eingesetzt hatten.

Ein E-Bike leasen statt kaufen – warum nicht? Das dachte sich auch Lou. Bekanntlich hat man ja nach Ablauf des Leasings die Möglichkeit zum Kauf. So nicht in diesem Fall. 

Denn das E-Bike wurde Lou kurz vor Ablauf der Leasinglaufzeit gestohlen. Eigentlich konnte Lou das E-Bike unter Anrechnung der bereits gezahlten Leasingraten kaufen. Jedoch nicht bei Diebstahl – hier verlangte der Vermieter den ursprünglichen Wert des E-Bikes gemäss AGB. 

Zum Glück hatte Lou eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Und musste dank unserer Hilfe nur den Wert zahlen, den das E-Bike beim Diebstahl auch wirklich hatte.

Glücklicherweise werden immer mehr Velorouten und Velostreifen signalisiert. So ist klar, wer wo fährt. Doch was gilt, wenn der Velostreifen endet? 

Unsere Kundin Mara fährt am Ende des Velostreifens auf die Strasse. Ein Lastwagen erfasst sie in diesem Moment und verletzt die E-Bike-Fahrerin schwer. Wer kommt für den Personen- und Sachschaden auf? 

Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung wappnen Sie sich für solche Situationen. So müssen Sie sich bei einem Unglück nicht auch noch um rechtliche Themen kümmern.

Kollisionen gehören übrigens leider zu den häufigsten Gründen für E-Bike-Unfälle.

Nicht nur auf der Strasse kann es zu Streitigkeiten kommen. Auch unter Nachbarn, mit der Vermieterin, bei der Arbeit, auf Reisen oder im Internet. Und dafür kombinieren Sie den Verkehrsrechtsschutz am besten mit unserem Privatrechtsschutz.
  • Kein Mindeststreitwert 
  • Wählbarer Selbstbehalt
  • Uneingeschränkte Rechtsauskünfte am Telefon
  • Sofortige Hilfe an acht Standorten in der Schweiz
  • Vernetzung mit Anwältinnen und Anwälten in der ganzen Welt
  • Übernahme der Schreibgebühren bis CHF 6000.– pro Fall
  • Keine Kürzung bei Grobfahrlässigkeit
*Die Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Abgaben. Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen der CAP Rechtsschutz Versicherung. Der Versicherungsvertrag wird mit einer Dauer von 1 Jahr mit jährlicher, stillschweigender Erneuerung abgeschlossen.
  • Für schnelle und langsame E-Bikes gelten unterschiedliche Regeln in Bezug auf Ausstattung, Ausweispflicht und Verkehrswege. 
  • Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Busse rechnen. Je nach Vergehen gelten unterschiedliche Beträge.
  • Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gewappnet gegen Streitigkeiten im Verkehr. 
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Die optimale Versicherung für Sie? Finden wir bei einem persönlichen Termin. 
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