Sie wohnen bereits eine ganze Weile in Ihrer Mietwohnung und sind insgesamt mit Ihrer Wohnsituation sehr zufrieden. Doch dann treten unerwartet Mängel auf: Der Siphon in der Küche ist undicht, das Türschloss klemmt. Natürlich ist es nicht Ihr Verschulden, dass es zu den Mängeln kam. Es ist daher die Pflicht Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters, die Mängel zeitnah zu beheben. Die Vermieterin oder der Vermieter muss übrigens auch für Mängel aufkommen, die durch gewöhnliche Abnutzung entstanden sind. Für nicht von Ihnen verschuldete Mängel müssen Sie nur dann aufkommen, wenn Sie diese mit geringem Aufwand selbst beseitigen können (sogenannter kleiner Unterhalt).
Zunächst sollten Sie eine Mängelanzeige verfassen – unsere Muster helfen Ihnen dabei. In dem Schreiben fordern Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter dazu auf, die Mängel innert einer bestimmten Frist zu beheben. Zudem teilen Sie in der Mängelanzeige mit, dass Sie beabsichtigen, den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsstelle zu hinterlegen, sollten die Mängel nicht in der von Ihnen vorgegebenen Frist behoben werden.
In unseren Mustern für eine Mängelanzeige können Sie genau darlegen, um was für Mängel es sich handelt und seit wann diese bestehen. Für die Dokumentation können Fotos hilfreich sein. So sichern Sie sich selbst ab. Danach ist die Vermieterin oder der Vermieter am Zug. Durch die Androhung der Mietzinshinterlegung ist Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter vorgewarnt und sollte im Idealfall innerhalb der Frist reagieren.
Unser Muster für eine Mängelanzeige bei einem laufenden Mietverhältnis ist ebenfalls in zwei Varianten verfügbar: für alleinige Mieterinnen und Mieter und für mehrere Mieter. Behalten Sie eine Kopie Ihrer Mängelanzeige bei Ihren Unterlagen, und wählen Sie für den Versand Einschreiben, damit Sie die Zustellung des Schreibens nachweisen können.