Die Ursache für Schimmel ist nicht immer eindeutig. Deshalb muss sie rasch ermittelt und anschliessend beseitigt werden, denn Schimmelpilz ist schädlich für die Gesundheit. Flächen, die von Schimmelpilz befallen sind, weisen meist dunkle Verfärbungen auf. Diese können teilweise auch grünlich oder gar bläulich sein.
Schimmel ist nicht immer sichtbar. Folgende Indizien lassen darauf schliessen, dass sich Schimmel in der Wohnung angesetzt hat:
Ist der Mieter oder die Mieterin für einen Schimmelbefall verantwortlich, muss er oder sie diesen auf eigene Kosten beseitigen lassen und für allfällige Folgeschäden aufkommen. Schäden an eigenen Gegenständen sind in der Regel ebenfalls nicht versichert – auch nicht über die Hausratversicherung. Ausnahmen gibt es bei versicherten Ereignissen wie Schimmelbefall als Folge eines Wasserschadens. Solche Schäden (falls eindeutig nachweisbar) sind in der Hausratversicherung gedeckt.
Die Beweislast liegt hier bei dem Vermieter oder der Vermieterin. Er oder sie muss klar beweisen können, dass der Mieter oder die Mieterin den Schimmel verursacht hat. Wenn dies nicht gelingt, muss der Vermieter oder die Vermieterin für den Schaden aufkommen – und zwar auch für den Hausrat, der durch den Schimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde. Falls man sich in der Schuldfrage nicht einig wird, hilft die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietsachen weiter. Das Verfahren ist kostenlos und zielt auf eine Einigung zwischen den Parteien ab. Wenn auch dies nicht gelingt, kann man sich an das zuständige Gericht wenden.
Mit folgenden einfachen Tipps können Sie Schimmel in der Mietwohnung vorbeugen: