Das Leben hinterlässt Spuren. Auch in einer Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe auf gewisse Gebrauchsspuren zu treffen, ist also vollkommen normal: Für normale Abnützungsschäden wie beispielsweise Spuren von Möbeln an den Wänden oder auch Verbrauchsspuren im Waschbecken haftet der Mieter oder die Mieterin nicht. Hingegen haften Sie als Mieterin oder Mieter für übermässige Abnützung wie Wasserschäden auf dem Parkett sowie für den Mehraufwand, der über die normale Instandsetzung hinausgeht – so etwa für eine Spezialbehandlung der Wände bei starkem Zigarettenkonsum.
Kleinere Schäden, die beim normalen Gebrauch der Wohnung entstehen, sind unvermeidbar, müssen jedoch vor der Wohnungsübergabe in Ordnung gebracht werden: Ein quietschendes Scharnier, ein defekter Duschschlauch oder Toilettendeckel, das alles fällt unter den sogenannten «kleinen Unterhalt». Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, dass diese kleinen Mängel bei der Wohnungsübergabe behoben sind. Sobald aber ein Spezialist beauftragt werden muss oder wenn die Materialkosten mehr als CHF 150.– betragen (Richtwert), handelt es sich nicht mehr um einen «kleinen Unterhalt». Informieren Sie über solche grösseren Mängel frühzeitig Ihre Verwaltung. Denn werden bei der Wohnungsübergabe solche durch die Vermieterin oder den Vermieter zu behebende Schäden festgestellt und der Nachmieter kann deshalb nicht pünktlich einziehen, ist der Ärger gross. Und Sie bezahlen unter Umständen den Mietzinsausfall.
Melden Sie den Schaden ausserdem auch Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Denn die übernimmt in der Regel die Kosten für plötzlich entstandene Mieterschäden – wenn Ihnen zum Beispiel ein Parfümfläschchen heruntergefallen ist und einen Hick im Lavabo hinterlassen hat. Schäden, die allmählich passiert sind und die Sie verhindern können, jedoch nicht – wenn sich beispielsweise Schimmel im Laufe der Zeit gebildet hat.
Schritt für Schritt ins Glück. Ist die Wohnung abgabefertig geputzt? Sind alle kleineren Schäden behoben? Und der Vermieter über alle grösseren Mängel informiert? Dann kommt das Wohnungsübergabeprotokoll, das Herzstück jeder Übergabe. Grössere Verwaltungen haben oft ein eigenes Formular dafür, ansonsten finden Sie eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll auf der Website des Mieterverbands.
Mieter und Vermieter erstellen zusammen ein Wohnungsübergabeprotokoll, in dem der genaue Zustand der Wohnung Punkt für Punkt festgehalten wird. Bei allen Positionen ohne Beanstandung sollten Sie einen Haken setzen, damit auch später klar ist, dass hier alles in Ordnung war. Stellen Sie einen Fehler im Protokoll fest, so vermerken Sie dies.
Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular zur Wohnungsübergabe (Übergabeprotokoll) nur, wenn Sie mit allen Punkten einverstanden sind. Und behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verweigern Sie die Unterzeichnung des Protokolls oder bringen Sie entsprechende Vorbehalte auf dem Protokoll selbst an und nennen Sie genau, mit welchen Punkten im Protokoll Sie nicht einverstanden sind. Fotografieren Sie auch die entsprechenden Schäden der Wohnung. Falls Sie das Protokoll vorbehaltlos unterzeichnen, können Sie die dort festgehaltenen Mängel nachträglich nicht mehr bestreiten.
Ist alles geklärt, stellen Sie gleich den Antrag zur Freigabe Ihrer Kaution. Dann müssen Sie nur noch die Wohnungsschlüssel übergeben und sich freuen, dass die Wohnungsabnahme so reibungslos geklappt hat.
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