Themen
Die wichtigsten E-Bike-Regeln in der Schweiz
E-Mountainbike, Lastenfahrrad oder Fully – E-Bikes gibt es in vielen Varianten. Für das Gesetz ist vor allem die Leistung Ihres Zweirads entscheidend: Man unterscheidet nämlich zwischen «langsamen» E-Bikes bis 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und «schnellen» E-Bikes bis 1000 Watt, die maximal 45 km/h fahren.
Je nach Art des E-Bikes gelten andere Verkehrsregeln. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für die beiden E-Bike-Arten in der Übersicht.
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Langsames E-Bike (Leicht-Motorfahrrad)
bis 500 Watt und 25km/h |
Schnelles E-Bike (Motorfahrrad)
bis 1000 Watt und 45km/h |
---|---|---|
Mindestalter | 14 Jahre | 14 Jahre |
Helmpflicht |
nein, aber empfohlen |
ja |
Führerschein |
Führerausweis M (Mofa) für 14- und 15-Jährige, ab 16 keine Ausweispflicht |
Führerausweis M (Mofa), ab 14 Jahren |
Nummernschild |
nein |
gelbe Nummer obligatorisch |
Haftpflichtversicherung |
fakultativ, aber empfohlen (Privathaftpflicht reicht in der Regel) |
obligatorisch (zuständig ist das Strassenverkehrsamt) |
Beleuchtung |
fest angebrachte Velobeleuchtung obligatorisch, auch bei Tag |
Tagfahrlicht ist für alle E-Bikes seit dem 1.4.2022 obligatorisch, |
Tachopflicht | nicht obligatorisch, aber empfohlen | obligatorisch, bis 1.4.2027 müssen bereits in Verkehr stehende E-Bikes nachgerüstet werden |
Rückspiegel | fakultativ, aber empfohlen | obligatorisch, links aussen |
Fahren auf Radwegen |
obligatorisch |
obligatorisch |
Fussgängerzone, mit Hinweis «Velo gestattet» |
erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt |
nur mit abgestelltem Motor erlaubt, Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt |
bei Mofaverbot | Durchfahrt erlaubt | Durchfahrt nur mit abgestelltem Motor erlaubt |
Kindersitz/-anhänger |
erlaubt, max. 1 Kind im Sitz, max. 2 Kinder im Anhänger |
erlaubt, max. 1 Kind im Sitz, max. 2 Kinder im Anhänger |
Transport-/Reiseanhänger | Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht) | Erlaubt (bis 80 kg Ladegewicht) |
Welche Bussen drohen beim E-Bike-Fahren?
Wischen um mehr anzuzeigen
Verstoss
|
Bussgeld
|
---|---|
Fahren ohne Licht | Mindestens CHF 20.– für Fahren ohne Licht am Tag. In der Nacht kostet es bis zu CHF 60.–. |
Nichtbeachtung der Helmpflicht | Mindestens CHF 30.– für das Nichttragen des Velohelms. |
Rotlicht überfahren | CHF 60.–. Bei Rot rechts abbiegen ist nur erlaubt, wenn ein gelber Pfeil mit einem Velosymbol an der Ampel angebracht ist. |
Auf dem Trottoir fahren | CHF 40.–. Nur Kinder unter 12 Jahren dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit | CHF 30.–. |
E-Bike-Tuning | Bis zu mehrere hundert Franken. Getunte oder frisierte E-Bikes dürfen nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Als frisiert gilt zum Beispiel ein «langsames» E-Bike, das schneller als 25 km/h fährt, oder ein «schnelles» E-Bike, das schneller als 45 km/h fährt. |
Fahren eines Trendfahrzeugs | Smartwheel, Hoverboard und E-Skateboard entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften und sind daher auf öffentlichen Strassen verboten. |
Typische Rechtsfälle bei E-Bikes
Wer hat Recht?
Tanja ist mit ihrem E-Bike in der 30er-Zone unterwegs. Plötzlich knallt es. Ein Motorradfahrer ist von links gekommen und hat sie übersehen. Tanja erleidet beim Sturz schwere Kopfverletzungen.
Der Fall scheint eigentlich klar, die E-Bike-Fahrerin hatte Vortritt. Doch nun sagt der Motorradfahrer, Tanja sei zu schnell gefahren – und habe daher eine Mitschuld am Unfall.
Hier hilft unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wir beraten und vertreten Sie rechtlich und sorgen dafür, dass Sie sich nach einem Unfall ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Auf Glatteis gegangen
Mit dem E-Bike bei jeder Wetterlage unterwegs? Seien Sie besser vorsichtig.
Unser Kunde Tom stürzte mit seinem E-Bike wegen Glatteis am Strassenrand. Eine schmerzhafte Knieverletzung war die Folge. Nun will die Unfallversicherung nicht zahlen.
Wir unterstützen ihn dabei, seine Leistungen geltend zu machen – und nehmen ihm so wenigstens eine Sorge ab.
Warten auf das Velo
Online bestellen – wer macht das heute nicht? Unsere Versicherte Maria plante ihre Traumferien: einmal quer durch die Schweiz mit einem Lasten-E-Bike.
Bestellt war das E-Bike schnell, aber leider zu spät geliefert. Denn der Velohändler konnte das E-Bike nicht rechtzeitig zu den geplanten Ferien liefern und unsere Versicherte stornierte die Bestellung.
Das E-Bike wurde nach ihren Ferien trotzdem geliefert und entsprechend retourniert. Der Onlineshop zahlte den Kaufpreis jedoch erst zurück, nachdem wir uns für Marias Recht eingesetzt hatten.
Geklaut ist noch zu teuer
Ein E-Bike leasen statt kaufen – warum nicht? Das dachte sich auch Lou. Bekanntlich hat man ja nach Ablauf des Leasings die Möglichkeit zum Kauf. So nicht in diesem Fall.
Denn das E-Bike wurde Lou kurz vor Ablauf der Leasinglaufzeit gestohlen. Eigentlich konnte Lou das E-Bike unter Anrechnung der bereits gezahlten Leasingraten kaufen. Jedoch nicht bei Diebstahl – hier verlangte der Vermieter den ursprünglichen Wert des E-Bikes gemäss AGB.
Zum Glück hatte Lou eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Und musste dank unserer Hilfe nur den Wert zahlen, den das E-Bike beim Diebstahl auch wirklich hatte.
Kollision am Ende des Velostreifens
Glücklicherweise werden immer mehr Velorouten und Velostreifen signalisiert. So ist klar, wer wo fährt. Doch was gilt, wenn der Velostreifen endet?
Unsere Kundin Mara fährt am Ende des Velostreifens auf die Strasse. Ein Lastwagen erfasst sie in diesem Moment und verletzt die E-Bike-Fahrerin schwer. Wer kommt für den Personen- und Sachschaden auf?
Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung wappnen Sie sich für solche Situationen. So müssen Sie sich bei einem Unglück nicht auch noch um rechtliche Themen kümmern.
Kollisionen gehören übrigens leider zu den häufigsten Gründen für E-Bike-Unfälle.