Nicht genug, dass Sie sich mit den Mängeln in Ihrer Mietwohnung auseinandersetzen müssen – Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter reagiert nicht auf Ihre Mängelanzeige. Oder weigert sich, die Mängel zu beheben. Sie haben die notwendigen Schritte gemäss Mietrecht unternommen:
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter sollte die Mängel in einer von Ihnen angesetzten angemessenen Frist beseitigen, hat dies jedoch versäumt.
- Sie haben die Mietzinshinterlegung angedroht, falls Ihre Forderung auf Beseitigung der Mängel nicht erfüllt wird.
Nun können Sie den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsstelle hinterlegen und die Vermieterin oder den Vermieter darüber informieren – wir haben das passende Formular für Sie bereitgestellt. Spätestens jetzt melden Sie uns den Fall. Lassen Sie uns auch alle zugehörigen Unterlagen zukommen, darunter die Kopie Ihrer Mängelanzeige mit Androhung der Mietzinshinterlegung – in unseren Formularen weisen wir Sie ebenfalls nochmals darauf hin.
Informieren Sie uns umgehend, da innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses gegenüber dem Vermieter bei der Schlichtungsbehörde die Beseitigung der Mängel geltend gemacht werden muss. Hilfreich ist es auch, Fotos von den Mängeln zu machen – falls die Mängel sichtbar sind – und diese mitzusenden.
Mit unserem Muster verweisen Sie zunächst auf Ihr letztes Schreiben, in dem Sie die bestehenden Mängel angezeigt hatten. Als Nächstes teilen Sie mit, dass Sie den Mietzins bei der zuständigen Stelle hinterlegt haben. Zugleich wird die Vermieterin oder der Vermieter darüber benachrichtigt, dass Sie sich mit Ihrem Begehren an die Schlichtungsbehörde wenden.