Formulare für die Mietzinshinterlegung. Wenn der Vermieter nicht reagiert.

Sie hatten Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter darüber informiert, dass in Ihrer Wohnung Mängel aufgetreten sind.

In der Mängelanzeige hatten Sie ihm oder ihr zudem eine Frist gesetzt, innerhalb der die Mängel beseitigt werden sollten. Wie geht es nun weiter? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie am besten vorgehen und an wen Sie sich wenden können. Und Sie erfahren, welche Aufgaben die Schlichtungsbehörde hat und wie sie sich für eine Einigung einsetzt. Wir stellen Ihnen die passenden Vorlagen für das Schreiben an die Vermieterin oder den Vermieter zum Download zur Verfügung.

Nicht genug, dass Sie sich mit den Mängeln in Ihrer Mietwohnung auseinandersetzen müssen – Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter reagiert nicht auf Ihre Mängelanzeige. Oder weigert sich, die Mängel zu beheben. Sie haben die notwendigen Schritte gemäss Mietrecht  unternommen:

  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter sollte die Mängel in einer von Ihnen angesetzten angemessenen Frist beseitigen, hat dies jedoch versäumt.
  • Sie haben die Mietzinshinterlegung angedroht, falls Ihre Forderung auf Beseitigung der Mängel nicht erfüllt wird.

Nun können Sie den Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsstelle hinterlegen und die Vermieterin oder den Vermieter darüber informieren – wir haben das passende Formular für Sie bereitgestellt. Spätestens jetzt melden Sie uns den Fall. Lassen Sie uns auch alle zugehörigen Unterlagen zukommen, darunter die Kopie Ihrer Mängelanzeige mit Androhung der Mietzinshinterlegung – in unseren Formularen weisen wir Sie ebenfalls nochmals darauf hin.

Informieren Sie uns umgehend, da innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses gegenüber dem Vermieter bei der Schlichtungsbehörde die Beseitigung der Mängel geltend gemacht werden muss. Hilfreich ist es auch, Fotos von den Mängeln zu machen – falls die Mängel sichtbar sind – und diese mitzusenden.

Mit unserem Muster verweisen Sie zunächst auf Ihr letztes Schreiben, in dem Sie die bestehenden Mängel angezeigt hatten. Als Nächstes teilen Sie mit, dass Sie den Mietzins bei der zuständigen Stelle hinterlegt haben. Zugleich wird die Vermieterin oder der Vermieter darüber benachrichtigt, dass Sie sich mit Ihrem Begehren an die Schlichtungsbehörde wenden.

Die Schlichtungsbehörde ist für alle Streitigkeiten betreffend Mietverhältnisse von Wohn- und Geschäftsräumen zuständig. Dazu zählen auch Mietzinserhöhungen und Kündigungen. Hauptaufgabe der Schlichtungsbehörde ist es, eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter zu erreichen.

Und wie geht es nach Ihrem bei der Schlichtungsbehörde gestellten Schlichtungsbegehren weiter? Die Schlichtungsbehörde wird den Fall prüfen und auf Sie bzw. auf die Vermieterin oder den Vermieter zugehen. Gegebenenfalls werden weitere Dokumente oder Informationen angefragt.

Ziel der Schlichtungsbehörde ist es, die Parteien in einer Schlichtungsverhandlung zu einer einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit zu bewegen. Mit einem von beiden Parteien unterschriebenen Vergleich, in dem sie sich in den streitigen Punkten einigen, kann das Schlichtungsverfahren abgeschlossen werden. Die in der Vereinbarung festgehaltenen Abmachungen sind für Mieter und Vermieter verbindlich. Sollte eine Einigung im Schlichtungsverfahren aber nicht möglich sein, müsste das Gericht angerufen werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich schon für das Schlichtungsverfahren rechtlich unterstützen zu lassen.

Wir haben zwei verschiedene Vorlagen für das Schreiben betreffend die Mietzinshinterlegung für Sie vorbereitet: zum einen für Einzelmieter und zum anderen für mehrere Mieter. Schicken Sie Ihren Brief eingeschrieben, damit Sie einen Nachweis über die Zustellung haben. Denken Sie auch daran, eine Kopie für Ihre Unterlagen zu behalten, damit Sie diese nötigenfalls der Schlichtungsbehörde vorlegen können.
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