Rechtstipp: Darauf sollte man beim Krankenkassenwechsel achten
 

Krankenkassenwechsel.
Darauf müssen Sie achten.

Ich will meine Familie bei einer günstigeren Kasse versichern. Was muss ich tun?

Wichtig ist zunächst, dass Sie die Kündigungstermine einhalten. Für die Grundversicherung gibt es zwei Termine: den 30. Juni und den 31. Dezember.

Kündigung auf den 31. Dezember

Üblich ist eine Kündigung auf Ende Jahr. Auf dieses Datum können Sie jede Grundversicherung kündigen, auch wenn die Prämie unverändert bleibt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Kündigung auf den 30. Juni

Auf Mitte Jahr können Sie nur kündigen, wenn:

  • Sie eine Standardgrundversicherung (d.h. die Franchise beträgt 300 Franken) haben. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten; oder wenn
  • die Prämie auf Mitte Jahr steigt. Dann können Sie jede Grundversicherung per 30. Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am 31. Mai der Krankenkasse zugestellt ist.

Erst neu versichern, dann kündigen

Die gekündigte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse bestätigt, dass sie den Versicherungsschutz nahtlos weiterführt. Schliessen Sie deshalb Ihre neue Versicherung rechtzeitig ab – jede Krankenkasse ist verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen. Den Antrag sollten Sie per Einschreiben versenden. Einschreiben sollten Sie zu Beweiszwecken ebenfalls den Kündigungsbrief – er muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eintreffen. Denken Sie daran, dass eingeschriebene Post an Samstagen nicht zugestellt wird. Wichtig auch: Ein Krankenkassenwechsel ist nur möglich, wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse sämtliche Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse etc. bezahlt haben.

Und die Zusatzversicherungen?

Für Zusatzversicherungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Üblicherweise kann auf Ende Jahr gekündigt werden. Dabei sind dreimonatige Kündigungsfristen die Regel – ausser bei Prämienerhöhungen. Oftmals gelten aber Mindestvertragslaufzeiten. Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn der neue Versicherer Sie vorbehaltlos aufgenommen hat. Selbstverständlich müssen Sie die Antragsfragen korrekt ausfüllen, damit nicht später Leistungsverweigerung und Kündigung der Versicherung drohen.

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