Nein. Es ist ein verbreiteter Irrtum, man könne Kaufverträge, die an Messen abgeschlossenen worden sind, innert 14 Tagen widerrufen. Ein solches Rücktrittsrecht existiert zwar, aber nur in 2 Fällen:
Unterschreiben Sie jedoch an einer Messe einen Kaufvertrag, gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei gewöhnlichen Kaufverträgen in Kaufhäusern, an Marktständen oder im Internet. Die Gründe: An der Messe kommt der Anbieter nicht zu Ihnen – Sie gehen zu ihm. Zudem müssen Sie bei einem Messebesuch von der Erwartung ausgehen, dass Sie von Verkäufern angesprochen werden. Somit benötigen Sie nicht den gleichen Schutz wie beim Haustürgeschäft.
Wie schützen Sie sich vor einem übereilten Kauf? Erstens: Nehmen Sie sich vor dem Entscheid immer eine Bedenkzeit. Zweitens: Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer ein besonderes Rücktrittsrecht zu vereinbaren. Der Pferdefuss dabei: Wer tatsächlich vom Kauf zurücktritt, bezahlt in der Regel einen Teil der Kaufsumme als Reuegeld. Beachten Sie auch, dass Sie die vereinbarte Frist einhalten müssen. Diese beträgt meist 14 oder 30 Tage.