Schneesport.
Nie ohne Privathaftpflicht.

Letzten Winter wurde ich auf der Skipiste gerammt – zum Glück folgenlos. Wer hätte zahlen müssen, wenn ich im Spital gelandet wäre?

Wahrscheinlich wäre die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingesprungen. Die Erfahrung zeigt, dass Kollisionen meist zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen – ganz abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen. Wer auf der Piste z. B. von einer angetrunkenen Person verletzt wird, kann bei deren Privathaftpflichtversicherung Heilungskosten und eventuell einen Verdienstausfall geltend machen – soweit die Kosten nicht von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen werden. Deshalb  sollte man bei Kollisionen mit Verletzungsfolge immer die Kontaktdaten der Unfallbeteiligten festhalten.

Nicht alle haben eine Privathaftpflicht

Auf Schweizer Skipisten kollidieren Skifahrer und Snowboarder jeden Winter tausendfach– mit teils schweren Folgen bis hin zu Todesfällen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein Muss. Dennoch gibt es immer wieder Deckungslücken, besonders bei jungen Leuten, die das Elternhaus verlassen, ohne bereits eine eigene Versicherung zu haben. Damit gehen sie ein grosses Risiko ein – nicht nur auf der Skipiste. Und auch potenzielle Opfer tragen ein hohes Risiko, falls sie nicht via Arbeitgeber versichert sind (Empfehlung: den Abschluss einer privaten Unfallversicherung prüfen).

FIS-Regeln beachten

Eine Privathaftpflicht bietet guten Schutz, aber sie ist kein Freibrief für Rowdytum: Unter gewissen Voraussetzungen  (z. B. bei Grobfahrlässigkeit) kann die Versicherung einen Teil der Kosten vom Schädiger zurückfordern. Wenn sich ein Gericht mit Kollisionen auf Skipisten befasst, stützt es seine Beurteilung u. a. auf die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS, die zum Beispiel fordern: Rücksicht nehmen; mit angemessenem Tempo fahren; an unübersichtlichen Stellen nicht anhalten.

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